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Algemeine Mietbedingungen

1. Bestätigung und Inhalt des Vertrages.
 1.1Ein Vertrag wird durch eine telefonische, schriftliche oder elektronische (Internet/E-Mail-) Buchung bei Huize Tergast geschlossen.
 1.2Mit der Buchung bietet der Mieter Vermieter den Abschluß eines Mietvertrages verbindlich an, wobei sich der Mieter bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von Vermieter bindet. Vermieter bestätigt eine Buchung durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung. Die Versendung der Buchungsbestätigung und des Mietvertrages erfolgt per E-Mail.
 1.3Huize Tergast darf mit maximal 18 Personen bewohnt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen. Zwei Kinder unter 3 Jahre können extra angemeldet werden. Eine Überbelegung bedarf der Zustimmung des Vermieters und kann eine Erhöhung des Mietpreises zur Folge haben. Huize Tergast ist rauchlos und allergikerfreundlich. Haustiere sind nicht erlaubt.
 1.4Von Vermieter verschickte Buchungsbestätigungen und Mietverträge enthalten alle relevanten Daten für den Aufenthalt in Huize Tergast. Zur Gewährleistung einer korrekten Buchung und um Mißverständnisse zu vermeiden, verpflichtet sich der Mieter, nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages sofort die Richtigkeit und Vollständigkeit der gebuchten Daten zu kontrollieren und eventuelle Unvollständigkeiten oder Fehler innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages gegenüber Vermieter mitzuteilen. Beim Unterlassen einer solchen fristgerechten Mitteilung ist der Mieter nicht befugt, sich auf Unvollständigkeiten oder Fehler der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages zu berufen.
 
2. Preise und Bezahlungen.
 2.1Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 2.2Nicht eingeschlossen sind die Kosten einer Schadenversicherung, einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung und eventuelle andere Kosten.
 2.3Eine Anzahlung von 35% des Mietbetrages ist 7 (sieben) Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.
 2.4Der Restbetrag ist 6 (sechs) Wochen vor Mietbeginn zu zahlen.
 2.5Bei kurzfistigen Buchungen (ab 42 Tagen vor Reiseantritt) wird der gesamte Mietbetrag bei Vertragsabschluss fällig.
 2.6Der vollständige Mietpreis ist vor Reiseantritt bzw. Mietbeginn zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch des Mieters und keine Leistungsverpflichtung seitens Vermieter. Kein Geld wird storniert (Siehe 6.3).
 
3. Kaution.
 3.1Der Mieter ist zur Leistung einer Kaution an den Eigentümer verpflichtet.
 3.2Die Rückgabe der Kaution erfolgt spätestens 2 Wochen nach der Abreise, nachdem eine Kontrolle des Mietobjektes mit befriedigendem Ergebnis durchgeführt worden ist. Die Verbrauchskosten sollen vor Ort bei der Abreise bezahlt werden.
 
4. Rechte und Pflichten des Mieters.
 4.1Der Mieter muss, sofern dies nicht im Mietvertrag anders festgelegt wurde, bei Ankunft an Huize Tergast die Schlüssel zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr beim Hausverwalter abholen. Bei Ankunft außerhalb des genannten Zeitraums muss der Mieter mit dem Hausverwalter selbst einen Termin vereinbaren.
 4.2Der Mieter hat, sofern dies nicht im Mietvertrag anders festgelegt wurde, Huize Tergast spätestens bis 10 Uhr des Abreisetages zu verlassen. Bei einer verspäteten Abreise hat der Mieter einen weiteren Mietpreis pro Tag zu zahlen.
 4.3Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln.
 4.4Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm oder von seinen Mitmietern an dem Mietobjekt oder dem Inventar verursacht wurden. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstandenen Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
 
5. Widerruf durch Mieter.
 5.1Im Falle des Rücktritts vom Vertrage bis spätestens 42 Tage vor Mietbeginn sind Rücktrittsgebühren in Höhe von 35% der Bruttomiete zu entrichten.
 5.2Im Falle des Rücktritts bis 14 Tage vor Mietbeginn sind Gebühren in Höhe von 90% zu entrichten.
 5.3Beim Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Mietbetrag zu 100% zu entrichten.
 5.4Bei der eventuellen Neuvermietung des Mietobjektes nach Kündigung des Mietverhältnisses 1 - 42 Tage vor Mietbeginn wird die entrichtete Bruttomiete abzüglich 15% zurückgezahlt. Erfolgt keine Neuvermietung des Mietobjektes, ist auch eine Rückzahlung der Miete ausgeschlossen.
 5.5Bei Umbuchung des Mietverhältnisses bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn sind Gebühren in Höhe von € 42,- zu entrichten. Danach ist eine Änderung des Mietvertrages nicht mehr möglich.
 
6. Ansprüche des Mieters im Fall der Schlechterfüllung.
 6.1Der Mieter hat eine Beschwerde unverzüglich gegenüber dem Eigentümer bzw. dem Verwalter mitzuteilen. Der Eigentümer bzw. dem Verwalter wird versuchen, die Störung umgehend vor Ort zu beseitigen.
 6.2Wird der Mietvertrag durch den Mangel ganz erheblich beeinträchtigt, so steht dem Mieter ein Kündigungsrecht zu. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist.
 6.3Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder wenn die sofortige Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
 6.4Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen aus dem Mietvertrag hat der Mieter innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Mietvertrages gegenüber Vermieter schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Der Eigentümer ist haftbar für Vergütung von maximal dem Mietbetrag.
 
7. Rücktritt und Kündigung durch Vermieter.
 7.1Vermieter kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder den Mietvertrag kündigen:
a.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Mieter die Durchführung des Mietvertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
 7.2Kündigt Vermieter den Mietvertrag nach Punkt a.), so ist der Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietzeit fällig. Tritt Vermieter nach Punkt b.) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt Vermieter den Mietvertrag nach Punkt b.) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von Vermieter entspricht.
 
8. Haftung.
 8.1Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung und der ordnungsgemässen Erbringung der Vertragsleistuningen der Huize Tergast bei nachgewiesenem Verschulden.
 8.2Vermieter haftet nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- oder Gas/Ölversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft von allen Einrichtungen, für die Einstellung von Verkehrseinrichtungen, Verlegung und Schliessung von Geschäften und Serviceanbietern, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen. Weiterhin is die Haftung ausgeschlossen für Bau- und Strassenarbeiten.
 8.3Der Haftungsausschluss gilt weiterhin bei „höherer Gewalt“ (Krieg, Streiks, Militärübungen, Naturkatastrophen, u.ä.).